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   LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14   

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LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 (https://dejure.org/2016,58159)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 (https://dejure.org/2016,58159)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 (https://dejure.org/2016,58159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung ab Quartal I/09 | Regelleistungsvolumen (RLV)/QZV | Praxisbesonderheit im aktuellen Quartal/Bezug auf Gesamthonoraranforderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Auch das Bundessozialgericht stelle in seinem Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R für das Jahr 2005 auf die Werte des aktuellen Quartals ab, ohne diese Frage weiter zu thematisieren (zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Selbst wenn man aber so rechne wie die Beklagte, müsse man, ausgehend von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Rn. 21), das ganze besondere Leistungsangebot und nicht nur einen Teil - nämlich die Ziffer 30901 EBM - berücksichtigen.

    Die Entscheidung darüber, ob eine Praxisbesonderheit in diesem Sinne vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar; eine Einschätzungsprärogative steht der Kassenärztlichen Vereinigung insoweit nicht zu (s. nur BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris, Rn. 25 m.w.N.).

    Dazu, unter welchen Bedingungen eine Praxisbesonderheit anzunehmen ist, führt das Bundessozialgericht (s. Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris, Rn. 22 f.) zutreffend aus:.

    Das gilt sowohl, wenn man den Anteil nach den Vorgaben der Ziffer 3.5 Satz 5 HVM berechnet als auch dann, wenn man die für die Klägerin günstigste Berechnungsweise nach Maßgabe der bundessozialgerichtlichen Entscheidung vom 29. Juni 2011 (B 6 KA 17/10 R) zugrunde legt.

    Es ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich, ob Ziffer 3.5 Satz 5 HVM mit den Vorgaben des Bundessozialgerichts, wie sie sich aus dessen Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - ergeben, vereinbar ist.

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Bei einer Anschlussberufung braucht zwar nicht die Berufungsfrist eingehalten zu werden, sie muss aber, um zulässig zu sein, den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung betreffen (s. nur statt vieler BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 18; Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - juris, Rn. 33; Sommer, in: Roos/Wahrendorf, SGG, Kommentar, § 143 Rn. 31).

    Für jedes Quartal hat die Beklagte insoweit eine eigenständige Entscheidung im Sinne von § 31 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) getroffen, unabhängig davon, ob sie dabei einen oder mehrere Bescheide erlassen hat und ob die jeweils zu beantwortenden Rechtsfragen voneinander abweichen oder nicht (s. hierzu allgemein auch BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 19).

    Spätestens hierdurch ist somit eine (zulässige) Aufteilung des Streitgegenstandes nach Quartalen erfolgt (vgl. insoweit nur BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 21).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Das von der Beklagten reklamierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R betreffe die Zuweisung des Regelleistungsvolumens und gerade nicht die Frage einer - einzelfallabhängigen - Sonderregelung.

    Nach der Auffassung des BSG (vgl. Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R, juris, Rn. 53) sei es dem unternehmerischen Risiko des Vertragsarztes zuzurechnen, wie er seine Praxistätigkeit gestalte, insbesondere auch, in welchem Umfang er vertragsärztlich tätig werde.

    Es sei zutreffend, dass das BSG in dem Urteil vom 17. Juli 2013 (B 6 KA 44/12 R) bestätigt habe, dass bei der Bildung von Honorarkontingenten auch an die Verhältnisse in früheren Quartalen angeknüpft werden könne.

  • SG Marburg, 29.08.2014 - S 12 KA 353/13
    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Gegen diesen Widerspruchsbescheid hat die Klägerin am 3. Juni 2013 beim Sozialgericht Marburg Klage erhoben (S 12 KA 353/13).

    Gegen diesen Widerspruchsbescheid hat die Klägerin am 29. Mai 2013 beim Sozialgericht Marburg Klage erhoben (S 12 KA 354/13).

    Gegen diesen Widerspruchsbescheid hat die Klägerin am 23. Juli 2013 beim Sozialgericht Marburg Klage erhoben (S 12 KA 416/13).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit genügt es allerdings nicht, lediglich ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen abzurechnen (vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 20/10 R -).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Das BSG habe etwa in seinem Urteil vom 22. Juni 2005 (B 6 KA 80/03 R, Rn. 41), in dem es sich mit solchen Härteklauseln beschäftigt habe, darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der Härteklausel eine Befreiung erfolge, die sich durch das veränderte Leistungsspektrum ergeben habe.
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Bei einer Anschlussberufung braucht zwar nicht die Berufungsfrist eingehalten zu werden, sie muss aber, um zulässig zu sein, den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung betreffen (s. nur statt vieler BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 18; Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - juris, Rn. 33; Sommer, in: Roos/Wahrendorf, SGG, Kommentar, § 143 Rn. 31).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Dass die Klägerin ihren Praxisumzug erst zum Quartal III/11 vollzogen habe, stelle nach der Rechtsprechung des BSG (B 6 KA 44/03 R) sowie des SG Marburg (S 11 KA 332/08; S 11 KA 405/10) einen Umstand dar, der ein unternehmerisches Risiko begründe, welches in den eigenen Verantwortungsbereich der Klägerin falle.
  • LSG Hessen, 28.11.2012 - L 4 KA 73/11

    Anwendungsbereich des § 86 SGG; Anwendungsbereich des § 86 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    So habe die Kammer bereits mit Urteil vom 16. November 2011 - S 12 KA 614/10 - juris Rdnr. 38 (Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urteil vom 28. November 2012 - L 4 KA 73/11 - juris) hinsichtlich einer Ausnahmeregelung der Beklagten für die Quartale I/09 bis II/10 ausgeführt, die Bezugnahme auf das aktuelle Quartal sei nur dann rechtmäßig, wenn sie bereits in der Vorgabe des Bewertungsausschusses bzw. des HVV enthalten sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 7 KA 68/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Höhe des Regelleistungsvolumens - Einräumung der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14
    Eine Sonderregelung ermögliche auch dem Vertragsarzt, auf aktuelle Entwicklungen hinzuweisen bzw. diese geltend zu machen, die sachgerecht erst im Rahmen der Honorarfestsetzung vorgebracht werden könnten, z.B. weil die den Einwänden zugrunde liegenden Tatsachen bei Bekanntgabe des RLV-Bescheids noch nicht bekannt oder absehbar gewesen seien, insbesondere, wenn sich ein Überschreiten des Regelleistungsvolumens erst im Zusammenhang mit der Honorarabrechnung ergebe (vgl., wenn auch in anderem Zusammenhang, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - L 7 KA 68/12 - juris Rdnr. 18).
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Ermittlung des Fallwertes für die

    Die Rechtskraft des Urteils des Hessischen LSG vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - umfasse nicht die einzelnen Teile der Begründung.

    Angesichts dieser Sachlage gebe es keine nachvollziehbaren Gründe, das RLV nicht sofort, sondern erst mit einjähriger Verzögerung anzupassen, indem die Werte statt dem aktuellen dem jeweiligen Aufsatzquartal entnommen würden (Hinweis auf Senatsurteil vom 20. Februar 2019 - L 4 KA 31/15 - Umdruck S. 14 f.; Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 -, juris Rn. 85).

    Der Senat bestätigte in der vorgenannten Entscheidung seine Ausführungen im Urteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - juris Rn. 84 ff.:.

  • SG Marburg, 08.04.2020 - S 12 KA 823/16
    Die Rechtskraft des Urteils des Hessischen LSG vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - umfasse nicht die einzelnen Teile der Begründung.

    Angesichts dieser Sachlage gebe es keine nachvollziehbaren Gründe, das RLV nicht sofort, sondern erst mit einjähriger Verzögerung anzupassen, indem die Werte statt dem aktuellen dem jeweiligen Aufsatzquartal entnommen würden (Hinweis auf Senatsurteil vom 20. Februar 2019 - L 4 KA 31/15 - Umdruck S. 14 f.; Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 -, juris Rn. 85).

    Der Senat bestätigte in der vorgenannten Entscheidung seine Ausführungen im Urteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - juris Rn. 84 ff.: .

  • SG Marburg, 11.03.2020 - S 12 KA 823/16

    Vertragsarztrecht

    Die Rechtskraft des LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 - umfasse nicht die einzelnen Teile der Begründung.

    Angesichts dieser Sachlage gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, das RLV nicht sofort, sondern erst mit einjähriger Verzögerung anzupassen, indem die Werte statt dem aktuellen dem jeweiligen Aufsatzquartal entnommen werden (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 20.02.2019 - L 4 KA 31/15 - Umdruck S. 14 f.; LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 -, juris Rdnr. 85 ).

  • SG Marburg, 23.11.2016 - S 12 KA 823/16
    Die Rechtskraft des LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 - umfasse nicht die einzelnen Teile der Begründung.

    Angesichts dieser Sachlage gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, das RLV nicht sofort, sondern erst mit einjähriger Verzögerung anzupassen, indem die Werte statt dem aktuellen dem jeweiligen Aufsatzquartal entnommen werden (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 20.02.2019 - L 4 KA 31/15 - Umdruck S. 14 f.; LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016 - L 4 KA 69/14 -, juris Rdnr. 85).

  • SG Marburg, 31.05.2023 - S 18 KA 133/22

    Vertragsarztrecht

    Die Kammer schließt sich dabei der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an, wonach aufgrund der Tatsache, dass die Sonderregelung wegen der aktuellen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gewährt wird, grundsätzlich auf das aktuelle Quartal abzustellen ist (vgl. HLSG, Urteil vom 30.11.2016, L 4 KA 69/14, Rn. 85 Juris; ebenso: HLSG, Urteil vom 20.02.2019, L 4 KA 31/15 und HLSG, Urteil vom 25.05.2022, L 4 KA 10/20 - beide nicht veröffentlicht).

    Wie das HLSG ebenfalls bereits wiederholt klargestellt hat, ist es für die Beklagte verwaltungstechnisch möglich und zumutbar, zur Berechnung das aktuelle Quartal heranzuziehen, während das Abstellen auf das jeweilige Aufsatzquartal zu einer einjährigen Anpassungsverzögerung führen würde, für die keine nachvollziehbaren Gründe bestehen (HLSG, L 4 KA 69/14, Rn. 85 Juris; bestätigt durch HLSG, L 4 KA 10/20).

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